Telekommunikationsgesetz 2021 – Neue Befugnisse für Kanzler und Landwirtschaftsminister

Das Gesetz umfasst samt der Erläuterungen 188 Seiten und regelt viel neues im Bereich Frequenzen über Verbraucherrechte bis Förderungen. Es soll transparentere Regelungen in vielen Bereichen sicherstellen und setzt viele EU-Vorgaben im Telekommunikationsbereich um. Die Funktionalität der Notrufe werden ebenso geregelt wie die Installation eines neuen Fachbeirates.

Im Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung wurde der Antrag auf Annahme des unveränderten Gesetzesvorschlags wie folgt abgestimmt – Dafür: V, F, G, dagegen: S, N – Am 13.10.21 kommt das Gesetz in der 125. Sitzung unter Punkt 3 auf die Tagesordung des Nationalrats.

Dieses Bundesgesetz gilt nicht für Kommunikationseinrichtungen (wie insbesondere Funkanlagen und Endeinrichtungen), die ausschließlich für Zwecke der Landesverteidigung errichtet und betrieben werden. 

Was uns beim ersten Querlesen aufgefallen ist:

Neue Befugnisse für den Bundeskanzler und Landwirtschaftsminister

  • Der Bundeskanzler kann im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend die Maßnahmen bestimmen, die erforderlich sind, um auch bei Vollausfall des öffentlichen Kommunikationsnetzes oder in Fällen höherer Gewalt eine möglichst hohe Verfügbarkeit von Sprachkommunikationsdiensten und Internetzugangsdiensten, die über öffentliche elektronische Kommunikationsdienste bereitgestellt werden, insbesondere die ununterbrochene Erreichbarkeit von Notrufen und die Übertragung von öffentlicher Warnungen, sicherzustellen.

Neue Befugnisse für die Regulierungsbehörde

  • Bei Gefahr in Verzug kann die Regulierungsbehörde auch ohne vorherige Ermittlungsverfahren gemäß § 57 AVG gegenüber Betreibern und Anbietern vorläufig die Ergreifung verhältnismäßiger und angemessener Maßnahmenzur Behebung oder Verhinderung eines Sicherheitsvorfalls innerhalb bestimmter Fristen anordnen.

Klare Definitionen von Begrifflichkeiten im Telekom-Bereich

  • Interessant 68 neu definierte Begriffsbestimmungen zum Telekommunikationsgesetz 2021

Der Begriff Hochrisikolieferanten und ein neuer Fachbeirat wurde geschlaffen

  • Neue Regelung zu „Hochrisikolieferanten“  – zuständig RTR GmbH und Einrichtung eines neuen Fachbeirates dem auch das BMLV angehört welches jedoch von allen Bestimmungen des Gesetztes ausgenommen ist.

Abhörmaßnahmen bleiben aufrecht

  • Mithören, Abhören, Aufzeichnen – Finanzstrafrecht, Staatsschutz, MBG

Schutz des journalistischen Redaktionsgeheimnis bleibt unangetastet

  • Redaktionsgeheimnis §31 Mediengesetz bleibt
https://pixabay.com/de/photos/netzwerk-verbindung-pc-webadresse-197300/

Neue „Nachrichtenüberwachung“ und „Auskunftserteilung“

  • Neu – Durch Verordnung kann die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres, der Bundesministerin für Justiz und der Bundesministerin für Landesverteidigung, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend, die näheren Bestimmungen für die Gestaltung der technischen Einrichtungen zur Gewährleistung der Überwachung von Nachrichtennach § 135 Abs. 3 StPO und der Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung nach § 135 Abs. 2 StPO und zum Schutz der zu übermittelnden Daten gegen die unbefugte Kenntnisnahme durch Dritte festsetzen. Nach Erlassung der Verordnung ist unmittelbar dem Hauptausschuss des Nationalrates zu berichten.

Verkehrs- und Standortdaten an berechtigte Behörden über eine neue Durchlaufstelle im BRZ (samt externe Dienstleister)

  • Leider wieder externe Dienstleister im BRZ: Datensicherheit bei der Übermittlung von betriebsnotwendigen Verkehrs- und Standortdaten zu Auskunftszwecken an gesetzlich berechtigte Behörden neue „Durchlaufstelle“ Betrieb BRZ, externe Dienstleister können beauftragt werden !

Quelle: Gesetz & Erläuterungen https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01043/index.shtml

Für alle Firmen, Institutionen, Personen und überhaupt „Jeden und „Alles“ gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++


Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at
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